Der Chef hilft beim Sparen fürs Alter

24.08.2019 - Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Paket von finanziellen Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Angestellten zusagt: Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen oder Invaliditätsversorgung zählen dazu.
 


Wer finanziert die bAV?


Viele Unternehmen bieten hierfür eine Direktversicherung oder Pensionskasse an. Bei der Direkt- oder Pensionszusage erfolgt die Betriebsrente aus dem Unternehmensvermögen.
Bei der Pensionskasse oder Direktversicherung werden die Beiträge vom Mitarbeiter, dem Arbeitgeber oder beiden gemeinsam getragen.

Beim Modell der arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt der Betrieb sogar allein die Beiträge zur späteren Rente. Aber den Arbeitnehmern steht es rechtlich zu, dass auch Teile ihres Lohnes/Gehaltes zur Verwendung für diese betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden, was neben einer höheren Rente auch Steuervorteile mit sich bringt, da die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen gezahlt werden. 
Für diese Entgeltumwandlung werden bis zu einer Grenze von 268 Euro im Monat keine Sozialabgaben erhoben, bis 536 Euro Beitrag fallen keine Steuern an. Außerdem muss der Arbeitgeber bei neuen Verträgen seit Anfang dieses Jahres 15 Prozent zuschießen.
Arbeitgeber sind im Übrigen dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern diese Vorsorge anzubieten. Und sollte der Arbeitgeber von sich aus keine Zuschüsse anbieten, gilt es zu verhandeln. Die Faustformel lautet: Ihr Chef sollte mindestens 20 Prozent der Beiträge übernehmen.

 

Lohnt sich die bAV für mich?

Das arbeitnehmerfinanzierte Modell lohnt sich nur, wenn der Arbeitnehmer besonders alt wird. Durch die Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer auch weniger an die gesetzliche Rentenversicherung, wodurch sich die spätere Rente reduziert. Diese Differenz muss die bAV also erst ausgleichen, bevor sie sich rentiert. Und es entstehen hierdurch geringere Ansprüche beim Krankengeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld.
Die so angesparten Betriebsrenten müssen allerdings später versteuert werden, und gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen auch weiter den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Arbeitnehmer sollte daher gut durchrechnen, ob und in welcher Form sich die bAV für ihn persönlich lohnt, oder ob er besser eine private Vorsorge ins Auge fasst.

Unser Tipp: Wird die bAV durch Firmengeld finanziert, sollten Sie das Geschenk auf jeden Fall mitnehmen. Sie erhalten dann später eine Betriebsrente, für die Sie nie Beiträge zahlen mussten. Und in manchen Fällen können Sie sich das angesparte Guthaben zu Rentenbeginn auch auf einmal auszahlen lassen.

 

Arbeitgeberwechsel

Auch wenn man das Unternehmen wechselt, gehen die angesparten Ansprüche nicht verloren. Eine Direktversicherung kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, vorausgesetzt, dieser ist einverstanden. Geht der neue Chef darauf nicht ein, weil ihm der Verwaltungsaufwand zu hoch ist, können Sie den Vertrag entweder ruhen lassen oder selbst mit einem Mindestbeitrag weiter füttern. Das passiert dann allerdings ganz normal aus dem Nettogehalt. 
Oder Sie übertragen das bereits angesparte Guthaben auf einen neuen Vertrag. Aber Vorsicht: Hierbei entstehen oft Verluste durch Übertragungskosten oder schlechtere Konditionen. Achten Sie auch auf die Fristen!
Und natürlich können Sie Ihren alten Chef beim Ausscheiden um eine einmalige Abfindung in Höhe der gesparten Beiträge bitten.

 


Achtung: Ihre Ansprüche verfallen nur dann nicht, wenn Sie mindestens fünf Jahre im Unternehmen tätig waren und mindestens 25 Jahre alt sind. Bei neueren Verträgen (ab 2018) gilt die Frist von drei Jahren Betriebszugehörigkeit und ein Mindestalter von 21 Jahren.

Unser Fazit:
Ob Sie privat oder betrieblich für Ihr Alter vorsorgen, müssen Sie sich gut durchrechnen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, hier keine übereilten Entscheidungen zu treffen, sondern sich zielgerichtet zu informieren und einen unabhängigen Service in Anspruch zu nehmen.
Von einer bAV können Arbeitnehmer für ihre Rente profitieren, aber das gilt vor allem, wenn der Arbeitgeber sie dabei unterstützt. Andernfalls rechnet sich wahrscheinlich eine private Vorsorge in Verbindung mit staatlicher Förderung mehr. 
Es ist daher sinnvoll, die verschiedenen Angebote zur Altersvorsorge miteinander zu vergleichen, bevor man sich für die individuell beste Finanzplanung entscheidet.


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